Tristel GmbH

Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Begriffsbestimmungen

Folgende Begriffsbestimmungen werden für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt:

Kaufvertrag: Der Vertrag zwischen der Tristel GmbH und dem Kunden über die Lieferung von Waren.

Kunde: Eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der Tristel GmbH einen Kaufvertrag abschließt.

Unternehmer: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher: Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Kaufverträge zwischen der Tristel GmbH und den Kunden ausschließlich. Verträge werden nur mit Unternehmern, nicht Verbrauchern, geschlossen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Tristel GmbH hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

  1. Vertretungsmacht des Außendienstes

Soweit Reisende und Handelsvertreter für die Tristel GmbH tätig sind, sind sie nur zum Empfang von Bestellungen, nicht aber zu deren Annahme oder zum Empfang von Zahlungen berechtigt.

  1. Preise, Liefer- und Versandkosten

Die Preisangaben, Preislisten und Kostenvoranschläge der Tristel GmbH stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Die Produkte und Preise der Tristel GmbH sind bis zur Annahme des Kaufangebots des Kunden durch die Tristel GmbH freibleibend und unverbindlich. Die Berechnung der Ware erfolgt nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten.

Wenn im Vertrag nicht anders vereinbart oder in der aktuellen Preisliste nicht anders angegeben

  1. a) beziehen sich Preisangaben auf die gesetzliche Währung EUR und schließen die Mehrwertsteuer nicht ein,
  2. b) gilt der Preis der Waren ab Werk.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung unfrei. Versand- und Zustellkosten werden dem Käufer gesondert berechnet.

Warenrücksendungen, die aus zu viel oder aus fälschlich bestellten Artikeln stammen, sind nur zulässig, wenn die Tristel GmbH ausdrücklich zustimmt. Sie erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Bestellers. Die Tristel GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, pauschale Rücknahmekosten in Höhe von 10% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 25,00 € zu berechnen.

 

  1. Versicherung

Die Tristel GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

  1. Leistungszeit und Teilleistungen

Lieferfristen und Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stets unverbindlich. Die Tristel GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

  1. Abrufaufträge

Bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, die bestellte Ware spätestens einen Monat nach in der Bestellung angegebenem Abruftermin, Wareneingang und Zugang einer entsprechenden Aufforderung durch die Tristel GmbH abzunehmen.

  1. Fälligkeit, Zahlweise und Verzug

Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Teillieferungen ist die Tristel GmbH berechtigt, für jede Teillieferung eine Rechnung auszustellen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung. Skonti oder Zahlungsziele werden nicht gewährt.

Kommt der Kunde in Verzug, ist die Tristel GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (bei einem Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Das Recht der Tristel GmbH, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

Darüber hinaus ist die Tristel GmbH im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, pauschale Mahngebühren in Höhe von EUR 40,00 geltend zu machen, die jedoch auf einen durch den Kunden geschuldeten Schadensersatz anzurechnen sind, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Das Recht der Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Tristel GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird. Dies gilt auch, wenn die Tristel GmbH den Transport selbst durchführt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von der Tristel GmbH ausgelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Tristel GmbH im Eigentum von der Tristel GmbH. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die Tristel GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Tristel GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

 

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat sie auf seinem Gelände getrennt von seinen eigenen Waren oder denen anderer Unternehmen und/oder Personen und in einer Art zu lagern, die sie leicht als Waren der Tristel GmbH identifizierbar macht.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache gegen Verlust und Beschädigung durch Unfall, Feuer, Diebstahl oder andere Risiken, die normalerweise von einer Versicherung im Bereich des Tätigkeitsfeldes des Kunden versichert werden, zu versichern.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Tristel GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Tristel GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Tristel GmbH entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Tristel GmbH in Höhe des mit der Tristel GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Tristel GmbH, die Forderung nach Offenlegung der Abtretung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Tristel GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

  1. Mangelhaftung und Mängelrüge

Die Tristel GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Abbildungen, die in den Katalogen oder sonstigen Werbemitteln, die die Tristel GmbH zur Verfügung stellt, enthalten sind, in jedem Fall mit den Waren übereinstimmen.

Die Tristel GmbH gewährleistet, dass die Produkte nicht mit Sachmängeln im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches behaftet sind. Dem Kunden stehen im Fall der Mangelhaftigkeit die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich nicht aus nachstehenden Regelungen etwas anders ergibt:

Der Kunde muss, sofern er Kaufmann ist, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB nachgekommen sein, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können. Offensichtliche Mängel sind der Tristel GmbH unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind der Tristel GmbH ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung nicht von der Tristel GmbH produzierten bzw. zugelassenen Zubehörs oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen an dem Produkt vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat er nach Wahl der Tristel GmbH Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Der Tristel GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Die Tristel GmbH kann eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Rücksendungen von mangelhafter Ware an die Tristel GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Tristel GmbH erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zurückgegebenen Ware geht erst mit Übergabe am Geschäftssitz von der Tristel GmbH auf diese über. Liefert die Tristel GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine Ersatzsache, so hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Sache unverzüglich zurückzugeben. Ersetzte Teile werden Eigentum von der Tristel GmbH.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil das von der Tristel GmbH gelieferte Produkt nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Mängelansprüche verjähren bei der Lieferung von neuen Produkten in 12 Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Bei der Lieferung von gebrauchten Produkten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Tristel GmbH haftet auf Schadensersatz für Mängel nur nach den Bestimmungen der Ziff. 14.

  1. Rücktrittsvorbehalt

Die Tristel GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine Lieferung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen nicht durchführbar ist. Für diesen Fall verpflichtet sich die Tristel GmbH schon jetzt, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm etwa bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

  1. Haftung

Die Tristel GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

Die Tristel GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Tristel GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die Tristel GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Tristel GmbH nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Die Tristel GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Tristel GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Tristel GmbH im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tristel GmbH.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der Tristel GmbH Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Die Tristel GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

Dieses Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der Tristel GmbH Erfüllungsort.

  1. Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Stand der AGB: August 2016